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   Reisebedingungen 

 

ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Ivory Tours GmbH in Nürnberg (im folgenden Ivory Tours) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ivory Tours zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ivory Tours dem Kunden eine Reisebestätigung aushändigen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Alle auf Personen bezogene Daten, die Ivory Tours zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

 

BEZAHLUNG

Nach Eingang der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung mit dem Sicherungsschein im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB. Nach Erhalt des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von Euro 125,- pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt gegen Rechnung fällig. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird Ivory Tours von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten, in der Höhe wie bei einem Rücktritt durch den Kunden, verlangen.

 

LEISTUNGEN

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im aktuellen Reiseprospekt von Ivory Tours, den Detailprogrammen, Rundschreiben und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Ivory Tours behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Ivory Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ivory Tours ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuern oder öffentliche Abgaben, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, dass Ivory Tours die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, dass die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Ivory Tours in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Ivory Tours-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung Ivory Tours gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch Ivory Tours.

 

RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Ivory Tours. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so macht Ivory Tours folgende pauschalierte prozentuale Entschädigungsansprüche vom Reisepreis geltend:

 

ab 89. bis 61. Tag vor Reiseantritt 10 %

ab 60. bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %

ab 30. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %

ab 14. bis 01. Tag vor Reiseantritt 50 %

bei Rücktritt ab dem Tag des Reisebeginns oder bei Nichtantritt der Reise 75 %

 

SONDERKOSTEN

Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus verspätetem Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Rundreise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr einer solchen als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.B. Kranken-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonal). Tritt Ivory Tours, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Ivory Tours verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

 

RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER

Ivory Tours kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

A) Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

B) Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Ivory Tours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ivory Tours, so behält Ivory Tours den Anspruch auf den Reisepreis; Ivory Tours muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Ivory Tours aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die Ivory Tours von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kündigung wird Ivory Tours durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. 

C) War die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so richtet sich die Haftung von Ivory Tours nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Ivory Tours verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ivory Tours kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadenersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

 

BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

A) Bei vertraglicher Haftung: 

Die vertragliche Haftung von Ivory Tours für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Ivory Tours für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

B) Bei deliktischer Haftung

Für alle Schadenersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Ivory Tours pro Teilnehmer und Reise auf € 4.090,- bzw. wenn der Reisepreis des Teilnehmers € 1.363,- übersteigt, auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt.

C) Bei Fremdleistungen

Ivory Tours haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Fremdleistungen, die lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative Ausflüge) und im Reisegrundpreis nicht enthalten sind. Wird im Rahmen einer Pauschalreise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht, so erbringt Ivory Tours Fremdleistungen, in diesem Fall haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung.

D) Haftung des Luftfrachtführers

Kommt Ivory Tours die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

 

ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ivory Tours GmbH in Nürnberg schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.

 

PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN

Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten.

 

VERSICHERUNGEN

Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskosten-Versicherung. Sie erhalten diese Versicherungen einzeln oder als Paket in Ihrem Reisebüro.

 

ALLGEMEINES

Alle Angaben in den Reisebeschreibungen entsprechen dem Stand der Drucklegung (November 2004). Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechtsfehlern bleibt vorbehalten.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

 

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